Sind Ihre Kosmetika sicher?
Wir erstellen Ihre kosmetischen Dokumentationen
Kompetent
Schnell
Unkompliziert
Umfassend
Unsere Leistungen im Bereich regulatory affairs:
Sicherheitsberichte gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
Erstellung Produktinformationsdatei
CPNP - Notifizierungen
Kennzeichnungsprüfung nach VO 1223/2009
Erstellung / Überprüfung der Ingredients-Listen
Unter folgendem Link können Sie sich ein Muster eines Sicherheitsberichtes ansehen:
In der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist definiert welche Anforderung kosmetische Mittel erfüllen müssen, und hier ist die Hauptaussage das sie bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Anwendung sicher sein müssen.
Um dies zu gewährleisten sind Hersteller oder Importeure von Kosmetika verpflichtet, dass von den entsprechenden Produkten eine Sicherheitsbewertung gemäß Art. 10 und Anhang 1 KVO (EG) 1223/2009 durchgeführt wird und der Sicherheitsbericht vorliegt.
Bei Sicherheitsberichten steht in unseren Augen die Qualität immer an erster Stelle, da es um die Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte, und am Ende um die Sicherheit Ihres Kunden, sprich dem Endverbraucher, geht.
Unser Service-Gedanke hinter der SBR-Erstellung ist, daß wir qualitativ hochwertige Sicherheitsberichte möglichst zügig erstellen, und dabei Ihren Aufwand möglichst gering halten.
Bei Interesse an der Erstellung von Sicherheitsberichten melden Sie sich einfach bei uns:
E-Mail: info@sicherheitsbewerter.de
Telefonisch: +49 7841 – 63 49 101
Gerne unterbreiten wir Ihnen dann ein individuelles Angebot und übersenden ihnen eine Übersicht der benötigten Daten.
Weiterhin unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Ihre Kosmetik!
